Ihr Fach­an­walt für Miet- und Wohungs­­eigentums­recht

Das Miet- und Wohnungs­eigentums­recht passt sich ständig durch neue Recht­sprechung und eine sich stetig wandelnde Gesetz­gebung an die Bedürfnisse in diesem existenziellen Lebens­bereich an.

Um für Sie ein höchst­mögliches Maß an Qualität in meiner anwaltlichen Beratung und Tätigkeit sicher­zustellen, habe ich im Jahr 2009 den Fach­anwalts­titel erworben und bilde mich in diesem Bereich laufend fort.

Ich prüfe und erstelle für Sie Miet-, Pacht- und Kauf­verträge.

Ich berate und unterstütze Sie konsequent und zielstrebig bei Kündigungen wegen Eigen­bedarfs, Einzug von Miet­rück­ständen, Zwangs­räumungen sowie Miet­erhöhungen.

Weiter berate und vertrete ich Sie bei allen Fragen die im Zusammenhang mit einem Maklerauftrag stehen – sowohl auf Makler-, als auch auf Auftraggeberseite.

Ich berate und vertrete          Haus­eigentümer, Wohnungs­eigentümer, Ver­mieter, Mieter, Grundstücks- und Immobilien­verwalter, Haus­ver­waltungen, mittel­ständische Unternehmen, Makler und Privat­personen

Für meine Mandanten stehe ich nicht nur als einmaliger Interessenvertreter, sondern als langjähriger Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen zur Verfügung.

  • Eigenbedarfskündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Kündigung Mietrückstand
  • Kündigungsschutz
  • Mieterhöhung
  • Mietzinsinkasso
  • Räumung / Zwangsräumung
  • Prüfung / Erstellung Mietvertrag
  • Wirksamkeit von Vertragsklauseln
  • Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen von Eigentümer­ver­sammlungen
  • Gewerbe­mietvertrag
  • Maklervertrag
  • Makler­provision

Qualifikation Fach­anwalt

Durch meine langjährige berufliche Erfahrung, die Bearbeitung einer Vielzahl von Rechtsfällen sowie kontinuierliche Fortbildung habe ich im Jahr 2009 den Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und im Jahr 2011 den Fachanwaltstitel für Familienrecht erworben.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” ist kein akademischer Titel, sondern ein Nachweis für meine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf den entsprechenden Rechtsgebieten.

Die Bezeichnungen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Familienrecht wurden mir von der Rechtsanwaltskammer München verliehen, da mein Wissen auf diesen Fachgebieten deutlich höher ist, als bei einem durchschnittlichen Anwalt. 

Damit das Wissen des Fachanwalts stets aktuell bleibt, muss er sich regelmäßig  fortbilden und die Nachweise bei der Rechtsanwaltskammer einreichen, ansonsten wird der Fachanwaltstitel wieder entzogen.