Qualifikation Fach­anwalt

Durch meine langjährige berufliche Erfahrung, die Bearbeitung einer Vielzahl von Rechtsfällen sowie kontinuierliche Fortbildung habe ich im Jahr 2009 den Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und im Jahr 2011 den Fachanwaltstitel für Familienrecht erworben.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” ist kein akademischer Titel, sondern ein Nachweis für meine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf den entsprechenden Rechtsgebieten.

Die Bezeichnungen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Familienrecht wurden mir von der Rechtsanwaltskammer München verliehen, da mein Wissen auf diesen Fachgebieten deutlich höher ist, als bei einem durchschnittlichen Anwalt. 

Damit das Wissen des Fachanwalts stets aktuell bleibt, muss er sich regelmäßig  fortbilden und die Nachweise bei der Rechtsanwaltskammer einreichen, ansonsten wird der Fachanwaltstitel wieder entzogen.

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